Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Ungeimpfte dürfen in Baden-Württemberg wieder zur Uni

An den Hochschulen im Land können von der kommenden Woche an auch ungeimpfte Studierende wieder mit negativen Tests an den Vorlesungen und Übungen teilnehmen. Es gilt dann die 3G-Regel.
Die grün-schwarze Landesregierung hat angekündigt, kommende Woche die in Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln zu ändern. Sie reagierte damit auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise ...