Offenburger wurde freigesprochen

Urin am Klingelschild: Pinkel-Posse vor Gericht

Weil ein 39-Jähriger vor einem Jahr betrunken gegen ein Klingelschild uriniert haben soll, stand er wegen Sachbeschädigung vor dem Offenburger Gericht. Er bestritt den Vorwurf aber vehement.  

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So schnell kann eine Pinkelei zum Fall vor Gericht werden: Weil ein 39-jähriger vor fast genau einem Jahr in der Ncht zum 1. Mai kurz vor Mitternacht in einer Offenburger Umlandgemeinde nach erheblichem Alkoholgenuss gegen das Klingelschild eines Mehrfamilienhauses uriniert haben soll, ...

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