Verfahren eingestellt
Gericht spricht Motorradfahrer ein "nicht unerhebliches Mitverschulden" an Unfall zu.
HERRISCHRIED. Für einen Motorradfahrer aus dem Rheinland endete im Oktober vorigen Jahres eine Tour durch den schönen Schwarzwald im Krankenhaus. Der 64-Jährige kollidierte in Herrischried mit einem Auto plus Anhänger und zog sich dabei einen dreifachen Beinbruch zu, an dessen Folgen er noch immer laboriere, wie er erklärte. Der Fahrer des Gespanns musste sich nun vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Da das Gericht aufgrund des technischen Gutachtens in der Verhandlung ein nicht unerhebliches Mitverschulden des Verletzten feststellte, wurde das Verfahren ...