Braunkohletagebau
Verfassungsklagen gegen Garzweiler II erfolglos - Bewohner müssen weg
Auch künftig sind Umsiedlungen und Enteignungen für den Braunkohletagebau möglich. Die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle diene dem Allgemeinwohl, solange die Politik auf diesen Energieträger setze, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
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KARLSRUHE. Die Richter betonten zwar den Rechtsschutz für betroffene Bürger: Diese sollen früh gegen Umsiedlungspläne klagen können. In der Sache bringt das aber nicht viel Neues.
Konkret ging es um das Braunkohlegebiet Garzweiler II südlich von Düsseldorf. Dort werden 4800 Hektar Fläche 200 Meter tief abgebaggert. Seit 2006 wird abgebaut. Mehr als 7000 Menschen in einem Dutzend Ortschaften werden umgesiedelt. 2017 erreichen die Bagger ...