Der Verfassungsschutz darf nun bei der AfD Telefone abhören und in der Partei Spitzel anwerben: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln. Auch der besonders radikale Flügel um Björn Höcke sowie die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) durften als Verdachtsfall bewertet werden.
Wegen des großen öffentlichen Interesses und wegen Corona fand die lange ...