Karlsruhe

Versorger darf Strom kappen wenn die Zahlungen ausbleiben

Bundesgerichtshof: Der Zahlungsrückstand darf nicht zu groß werden.  

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Gut, wenn man  zur Not Kerzen im Haus hat.  | Foto: dpa
Gut, wenn man zur Not Kerzen im Haus hat. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Wer aus Protest gegen eine hohe Stromrechnung kein Geld überweist, sitzt vielleicht bald im Dunkeln. Wenn Zahlungen ausbleiben, dürfen Energieversorger Kunden den Strom abstellen, urteilte der Bundesgerichtshof.

Bei einem Streit um Preiserhöhungen müsse der Kunde wenigstens einen Teil der Rechnung ...

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