Eine Aufstellerin hatte einen Glücksspielautomaten in Freiburg weiter betrieben, obwohl dessen Zulassung abgelaufen war. Dafür verurteilte sie das Freiburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe.
Wenig Glück hat einer von drei Geldspielautomaten 2018 seiner Aufstellerin in Freiburg gebracht. Weil er trotz abgelaufener Zulassung noch drei Monaten weiter bespielt werden konnte, muss sie nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg 3855 Euro an die Stadt ...