Verwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht in der Freiburger Altstadt
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone abgelehnt. Geklagt gegen die Corona-Maßnahme hatten zwei Innenstadtbewohner.
Das Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht in der Freiburger Fußgängerzone bestätigt. Foto: Michael Bamberger
In der Begründung seiner Ablehnung führte das Verwaltungsgericht aus, dass nach einer überschlägigen Prüfung vieles dafür spreche, dass die auf das Infektionsschutzgesetz gestützte ...