Urteil am Landgericht Freiburg

Vier Jahre und zwei Monate für sexuellen Missbrauch eines 10-jährigen Kindes

Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf dem Rechner des Angeklagten sichtbar gemacht hatten.  

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