Virtuell bestellt, real bestraft

Freiheitsstrafe auf Bewährung für einen Schopfheimer, der über das Internet Drogen bezog.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SCHOPFHEIM/BAD SÄCKINGEN. Im Internet ist offensichtlich alles zu haben, auch Drogen. Ein 39 Jahre alter Angestellter aus Schopfheim bezog auf diesem Weg diverse Betäubungsmittel und wurde nun wegen Erwerbs und Abgabe vom Schöffengericht Bad Säckingen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht gewährte dem Angeklagten trotz einer einschlägigen Vorstrafe Bewährung, weil er seit Jahren eine feste Arbeitsstelle hat und seinen Verpflichtungen als Vater zweier Teenager regelmäßig ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel