Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Beratungspraxis des Volksbank kritisiert. Der Vorwurf: Missbrauch eines Protokolls zur Haftungsfreizeichnung. Das Bankinstitut hat nun erklärt, den Fehler erkannt zu haben.
Die Volksbank Lahr hat gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Protokolle sind nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale kein geeignetes Instrument zur Vermeidung von ...