Umsatzsteuer
Volkshochschulen im Kreis Emmendingen fürchten Steuerpflicht

Bislang verlangen Volkshochschulen für ihre Kurse keine Umsatzsteuer. Das muss sich ändern, sagt das europäische Recht. Ein Gutachten bestätigt das. Die Schulen sehen ihren Bildungsauftrag gefährdet.
Volkshochschulen sollen Bildung für jeden anbieten. Niederschwellig, bürgernah und vor allem günstig. Dieses Angebot wird auch möglich, weil auf ihre Kursangebote keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Noch. Denn diese Sonderbehandlung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Bei den Volkshochschulen geht die Ungewissheit um.
Kommentar: Steuerprivileg für VHS muss fallen
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