Ein Schöffengericht verurteilt einen 34-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe wegen Besitzes und Beschaffens von Kinderpornographie.
Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat Maria Goj, Richterin am Amtsgericht Waldshut, einen 34-Jährigen wegen des Besitzes und des Beschaffens von kinderpornografischem Material verurteilt. Der Fall wurde vor dem Schöffengericht ...