Seit zwei Wochen werden in Neuried Leerrohre für Glasfaser zu den Wohnhäusern verlegt. Ein Schutterzeller lehnt das für sein Grundstück ab. Ist er gesetzlich dazu verpflichtet, die Firma Deutsche Glasfaser gewähren zu lassen?
Udo Seiwert-Fauti hat sich an die Badische Zeitung gewandt, nachdem ihm eine Wurfsendung zugestellt worden war. In dem Schreiben kündigt die Firma Deutsche Glasfaser an, in Schutterzell und damit auch auf seinem Grundstück ein Leerrohr bis zum Wohnhaus zu verlegen: "Als digitaler Versorger der Region verlegen wir in Ihrem Ort aktuell ein Glasfasernetz", heißt es. Um einen möglichen künftigen Anschluss sämtlicher Gebäude an ...