Datenschutz

Was Gastwirte und Gäste beim Anlegen von Namenslisten beachten müssen

BZ-Plus Nach Wochen der Schließung sind Restaurants in Südbaden wieder offen. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Gäste ihre Kontaktdaten angeben. Der Datenschutz wirft dabei Fragen auf.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gastwirtschaften haben wieder geöffnet, allerdings mit neuen Regeln.  | Foto: Martin Schutt (dpa)
1/2
Gastwirtschaften haben wieder geöffnet, allerdings mit neuen Regeln. Foto: Martin Schutt (dpa)
Die Ausgangslage
Wer in Corona-Zeiten auswärts essen gehen will, wird gebeten, seinen Namen, Vornamen, Datum, Beginn und Ende des Besuchs sowie eine Telefonnummer oder Adresse anzugeben. So regelt es die Corona-Verordnung des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel