Seit zehn Jahren gibt es das "Bildungs- und Teilhabepaket" für Familien in Hartz IV / Viele Bezieher loben es – doch es gilt als bürokratisch.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Diese Einsicht ist nicht sonderlich bemerkenswert. Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 fest, dass sie bei Kindern nicht berücksichtigt wurde, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen bekommen. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Hilfen "jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes (…) ...