Bundesarbeitsgericht

Wende im Gerichtssaal: Leiharbeiter kann keine Ansprüche einklagen

Ein Lörracher scheitert vor Gericht: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter argumentieren, dass ein Leiharbeiter sich nicht unbedingt besser stellt, wenn er bei der Entleihfirma angestellt wird.  

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An die Kliniken des Landkreises Lörrach wurde der Kläger verliehen.  | Foto: Daniel Gramespacher
An die Kliniken des Landkreises Lörrach wurde der Kläger verliehen. Foto: Daniel Gramespacher
Harald Hotop aus Lörrach arbeitet seit 2008 als IT-Sachbearbeiter bei der Lörracher Kliniken GmbH, einem Unternehmen des Landkreises Lörrach. Angestellt ist er aber bei Data-Med, einer Leiharbeitsfirma, die der Lörracher Kliniken GmbH gehört. Für ihn hat das gravierende Folgen. "Ich bekomme rund dreißig Prozent weniger ...

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Schlagworte: Gernot Brühler, Harald Hotop