Account/Login

Mietrecht

Wer bezahlt den Rauchmelder – Mieter oder Vermieter?

Patrick Stöhrer da Costa
  • Sa, 11. Februar 2017, 23:37 Uhr
    Haus & Garten

     

In Baden-Württemberg ist es gesetzliche Pflicht, vermietete Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Doch wer trägt die Kosten für die Anschaffung - der Mieter oder der Vermieter?

Wer muss die Kosten für den Rauchmelder tragen?  | Foto: dpa
Wer muss die Kosten für den Rauchmelder tragen? Foto: dpa
In Baden-Württemberg ist es seit Jahren gesetzliche Pflicht, vermietete Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dennoch stellen sich Vermietern ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel