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Urteil zur Störerhaftung

WLAN-Betreiber haften jetzt anders bei Rechtsverletzungen

Christian Rath
  • Do, 26. Juli 2018, 23:59 Uhr
    Wirtschaft

Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Urteil zum geänderten Telemediengesetz gefällt. Die Abschaffung der Störerhaftung ist rechtens. Rechte-Inhaber seien trotzdem nicht rechtlos gestellt.

  | Foto: adobe.stock
Foto: adobe.stock
Die Abschaffung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner ersten Entscheidung nach Änderung des Telemediengesetzes. Musikfirmen und andere Rechteinhaber seien ausreichend durch die Möglichkeit geschützt, Sperren einzelner ...

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