Landschaftsschutzgebiet
Wo dürfen am Schauinsland Windräder stehen?
Im Landschaftsschutzgebiet Schauinsland könnten weitere Windkraftanlagen entstehen – aber nicht überall. Das Regierungspräsidium Freiburg will Windenergiezonen festlegen.
Di, 20. Jun 2017, 12:24 Uhr
Freiburg
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Nächste Woche wird ein sogenanntes Zonierungsverfahren eingeleitet. Damit soll bestimmt werden, wo Windkraft erlaubt ist, und wo nicht. Windenergiezonen sollen möglich sein an Hörnle, Holzschlägermatte, Taubenkopf und Untergsand. Die Standorte Kybfelsen, Hundsrücken und Haldenköpfle sollen hingegen ausscheiden.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Zonierungsverfahren für Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Schauinsland eingeleitet. Ab dem kommenden Montag, 26. Juni, werden die Unterlagen offengelegt. In dem Zonierungsverfahren wird festgelegt, an welchen Stellen der Aufbau von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist.Wo sollen Windenergiezonen ...