Landgericht Lahr

43-Jähriger zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für Totschlag seiner Lebensgefährtin verurteilt

Erste Große Strafkammer ahndet Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und einer Entzugstherapie.  

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LAHR. Ein 43-Jähriger ist von der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht unter dem Vorsitzenden Richter Heinz Walter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Unterbringung in ...

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