EuGH

Ärger für Uber – laut Gutachter ein Verkehrsunternehmen

BZ-Plus Uber ist ein Verkehrsunternehmen und muss sich an entsprechende Gesetze halten. Zu dem Schluss kommt ein Gutachter für den Europäischen Gerichtshof. Das dürfte Folgen haben.  

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So sah der deutsche Dienst von Uber 2014 auf dem Smartphone aus   | Foto: dpa
So sah der deutsche Dienst von Uber 2014 auf dem Smartphone aus Foto: dpa

Die US-Fahrervermittlung Uber Pop ist ein Verkehrsunternehmen und muss sich an entsprechende Gesetze halten. Zu dem Schluss kommt der unabhängige Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Uber sieht sich selbst als "Dienst der Informationsgesellschaft".

Das Verfahren betrifft ganz Europa, auch wenn der konkrete Fall aus Spanien kommt. In Barcelona betrieb Uber seinen Dienst Uber Pop und stieß dabei auf den Widerstand des örtlichen Taxigewerbes.
Die berufsständische Vereinigung "Elite Taxi" klagte vor spanischen Gerichten, dass Uber das ...

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