53-Jähriger hatte gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung Einspruch eingelegt – mit Erfolg / Gericht sieht nur geringe Schuld.
OFFENBURG. Weil sich ein 53-Jähriger in einer E-Mail über seinen Bruder ausließ, wurde er von diesem wegen Beleidigung angezeigt. Das Schreiben richtete der Angeklagte an eine Organisation, die in ihrem offiziellen Motto den Dienst am Nächsten über den persönlichen Profit ...