Amtsrichter reduziert die Geldstrafe deutlich

Ein Dachdeckermeister muss nun 2000 statt 6000 Euro zahlen wegen der mangelhaften Entsorgung von Asbestplatten.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). 6000 Euro Strafe sollte ein Handwerker aus dem Landkreis für den "vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen" zahlen. Gegen diesen Strafbefehl legte der Dachdeckermeister aber Einspruch ein, deshalb kam es zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht. Nach dem ...

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