Der zur Tatzeit 20-Jährige hatte unbefugt Fotos und Videos von älteren, dementen Menschen gemacht und sie zynisch kommentiert. Er räumte die Taten vor dem Offenburger Amtsgericht ein.
Nur weil er sich finanziell in einer misslichen Situation befindet, sah Richterin Ute Körner davon ab, an der Höhe des Strafbefehls gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen aus der Ortenau festzuhalten. Der Mann hatte Fotos und Videos ins Internet ...