Mit Gewinn leben

Auch Verträge für Kabel-TV lassen sich vorzeitig beenden

Wer umzieht und alte Internet- oder Telefonanschlüsse nicht mehr nutzen kann, hat in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Nicht aber bei Kabelfernsehen.  

Mail
Doch wenn Anbieter eine vorzeitige Kündigung versprechen, müssen sie diese gewähren. Ein Beispiel: Frau K. zieht aus einem anderen Bundesland nach ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Frau K., Hannelore Brecht-Kaul