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Bei Abwesenheit Ersatz organisieren

Christian Wendel
  • Mo, 11. Januar 2010
    Kreis Lörrach

Der Experte zum Thema: Welche Pflichten Gesetz und Rechtsprechung auferlegen zum Räumen bei Schnee- und Eisglätte

Christian Wendel  | Foto: Daniel Gramespacher
Christian Wendel Foto: Daniel Gramespacher

LÖRRACH. Grundstückseigentümer müssen bei Schnee und Eisglätte dafür sorgen, dass die Zugänge zum Haus gefahrlos begangen werden können. Viele sind sich nicht darüber im klaren, welche Anforderungen Gesetz und Rechtsprechung an die Räum- und Streupflicht stellen.

Grundsätze
Ausreichend ist, wenn auf dem Bürgersteig ein für den Fußgängerverkehr ausreichend breiter Streifen sowie die Zugänge zum Grundstück gestreut und von Schnee gesäubert werden. Regelmäßig ...

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