Bei Abwesenheit Ersatz organisieren
Der Experte zum Thema: Welche Pflichten Gesetz und Rechtsprechung auferlegen zum Räumen bei Schnee- und Eisglätte
LÖRRACH. Grundstückseigentümer müssen bei Schnee und Eisglätte dafür sorgen, dass die Zugänge zum Haus gefahrlos begangen werden können. Viele sind sich nicht darüber im klaren, welche Anforderungen Gesetz und Rechtsprechung an die Räum- und Streupflicht stellen.
GrundsätzeAusreichend ist, wenn auf dem Bürgersteig ein für den Fußgängerverkehr ausreichend breiter Streifen sowie die Zugänge zum Grundstück gestreut und von Schnee gesäubert werden. Regelmäßig ...