Bei der Christophorus-Gemeinschaft gelten derzeit strenge Regeln. Foto: Werkzentrum St Christoph
MÜLLHEIM (BZ). Seit dem 18. März gilt die Corona-Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und andere Angebote. Auch die Christophorus-Gemeinschaft hat ihre Angebote für Menschen mit Behinderung entsprechend angepasst, heißt es in einer Mitteilung des Vereins.
Seit Inkrafttreten der ...