BGH hebt Freispruch auf

Revision der Staatsanwaltschaft im Feldmordprozess erfolgreich.  

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Spurensuche im Neuenburger Mordfall am 29. Dezember 2014   | Foto: Archivbild: julia Jacob
Spurensuche im Neuenburger Mordfall am 29. Dezember 2014 Foto: Archivbild: julia Jacob

NEUENBURG/KARLSRUHE. Aufgehoben hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Donnerstag den Freispruch eines 21-jährigen Müllheimers, der im September 2017 von der mittäterschaftlichen Ermordung eines 21-jährigen Rumänen bei Neuenburg von der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg freigesprochen worden ist. Der mitangeklagte 23-Jährige ist wegen des Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Revision ist noch nicht entschieden. Fest steht, dass der Prozess gegen den 21-Jährigen am Landgericht Freiburg neu aufgerollt werden muss.

Erfolg hatte damit am Donnerstag Oberstaatsanwalt Eckart Berger aus Freiburg mit seinen Argumenten vor dem 4. Strafsenat. Auch wenn er sie selbst in der mündlichen Verhandlung nicht vortragen durfte, das ist Aufgabe eines Vertreters des Generalbundesanwalts aus Karlsruhe, so sind die Bundesrichter ihnen ...

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