BRIEFE AN DIE BZ
Ein Rottweiler fiel jüngst im Quartier ein Mädchen an und verletzte das Kind im Gesicht ("Knapp an einer Katastrophe vorbei", BZ vom 6. April).
"Nicht unter einer Leiche"
Man traut seinen Augen nicht: Ein dreijähriges Mädchen wird durch einen frei laufenden Rottweiler schwer verletzt und traumatisiert. Der Halter begeht Halterflucht - ein Tatbestand, der dringend der Aufnahme in das Strafgesetzbuch bedürfte. Und der stellvertretende Leiter des zuständigen Amts für öffentliche Ordnung kann "Nicht zwingend schließen, dass der Hund aggressiv und gefährlich" sei. Über Hund und Halter muss ...