Bundesarbeitsgericht kippt das Prinzip der Tarifeinheit
Das Bundesarbeitsgericht hat das geltende Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten.
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ERFURT. Dies nützt vor allem kleinen Gewerkschaften wie der Lokführervereinigung GDL. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kritisierten das Urteil scharf. Tarifeinheit – das bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen maßgeblichen Tarifvertrag geben kann. Gelten soll jeweils der Vertrag, der dem Betrieb ...