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Entscheidung

Bundesarbeitsgericht kippt das Prinzip der Tarifeinheit

Christian Rath
  • Do, 24. Juni 2010, 00:01 Uhr
    Wirtschaft

Das Bundesarbeitsgericht hat das geltende Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten.

Bundesarbeitsgericht kippt das Prinzip der Tarifeinheit  | Foto: dpa
Bundesarbeitsgericht kippt das Prinzip der Tarifeinheit Foto: dpa
ERFURT. Dies nützt vor allem kleinen Gewerkschaften wie der Lokführervereinigung GDL. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kritisierten das Urteil scharf. Tarifeinheit – das bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen maßgeblichen Tarifvertrag geben kann. Gelten soll jeweils der Vertrag, der dem Betrieb ...

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