Das Bundesarbeitsgericht hat das geltende Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten.
ERFURT. Dies nützt vor allem kleinen Gewerkschaften wie der Lokführervereinigung GDL. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kritisierten das Urteil scharf. Tarifeinheit – das bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen maßgeblichen Tarifvertrag geben kann. Gelten soll jeweils der Vertrag, der dem Betrieb ...