Mit Gewinn leben

Darf der Arbeitgeber ins Diensthandy schauen?

Das Diensthandy ist kaum noch wegzudenken. Viele Beschäftigte nutzen es auch privat. Zugleich werden Kündigungen gerne auf Auswertungen des Handys gestützt. Doch was darf der Chef überhaupt?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Um den privaten Gebrauch von Diensthandys gibt es oft Streit.  | Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Um den privaten Gebrauch von Diensthandys gibt es oft Streit. Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Die Digitalisierung der Arbeitswelt geht einher mit der Verbreitung von Diensthandys. Diese verwenden Beschäftigte regelmäßig ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel