Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Heirat kann nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs eine verbotene Diskriminierung darstellen.
Katholische Einrichtungen können von ihren Beschäftigten nur insoweit Loyalität verlangen, wie dies für den jeweiligen Arbeitsplatz notwendig ist. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Chefarztes, der von einem katholischen Krankenhaus gekündigt wurde, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Endgültig entscheiden muss nun ...