Das Gericht erkennt auf Totschlag
49-Jähriger wird zu sieben Jahren Haft wegen Tötung der Ehefrau verurteilt / Gericht: eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
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OFFENBURG. "Fast ein sympathischer Mörder", sagt der Anwalt eines der vier Kinder der Getöteten als Nebenkläger. Dann ein von Weinkrämpfen geschüttelter Angeklagter, der den Kindern den Grund für die Tötung ihrer Mutter nicht nennen konnte. Das prägte den letzten Prozesstag vor dem Landgericht, an dem der 49 Jahre alte Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.
Am 24. April hatte er in der Wohnung in Bad Peterstal seine Ehefrau mit 32 Messerstichen getötet. Das Gericht entschied aber nicht auf Mord, sondern auf Totschlag, denn es ...