Justiz
Demo gegen rechtsextreme PNOS im Jahr 2018: Staatsanwaltschaft muss gegen Basler Polizei ermitteln
Der Skandal um die Aufarbeitung der Demo gegen die rechtsextreme PNOS in Basel zieht weitere Kreise: Die Staatsanwaltschaft muss untersuchen, ob der Einsatz von Gummischrot durch die Polizei gerechtfertigt war.
sda & BZ-Redaktion
Mi, 20. Aug 2025, 8:02 Uhr
Basel
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Die Aufarbeitung der so genannten Basel-Nazifrei-Demo aus dem Jahr 2018 dauert an. Das bezieht sich aber nicht nur auf die strafrechtliche Verfolgung der Demonstranten aus dem Milieu der Antifa. Sie und viele friedliche Menschen stellten sich am 24. November 2018 der rechtsextremen Partei PNOS entgegen, die eine Kundgebung in Basel abhielt. Die Situation eskalierte. Polizisten wurden selbst eingekesselt, Beamte feuerten Gummischrot ab. Und genau darum geht es in dem Basler Justizskandal ebenfalls.
Die Basler Staatsanwaltschaft muss den Einsatz von Gummischrot durch die Polizei untersuchen. Dies teilte das Appellationsgericht am Dienstag mit. Der Mitteleinsatz der Polizei sei "aus mehreren Gründen nicht unproblematisch", schreibt das Gericht. Zwar erfolgte er "nicht ohne jeglichen Anlass", allerdings eher auf eine Provokation hin statt auf eine Bedrohung, wie es weiter heißt. Zudem gebe es Hinweise, dass der Mindestabstand von 20 Metern unterschritten worden sei. Zwischen der Androhung und dem Schießen seien lediglich zehn Sekunden verstrichen. Auch ist für das Gericht unklar, weshalb die Polizei den Mitteleinsatz nicht beendet hat, nachdem sich die Demonstrierenden – mit der Ausnahme eines als harmlos eingestuften Mannes – wieder zurückgezogen hatten. Schließlich sei das Ziel des Mitteleinsatzes bereits erfüllt gewesen.
War das Gummischrot ein Ablenkungsmanöver
Konkret wirft ein Teilnehmer der Demonstration der Polizei vor, ihn mit Gummischrot am rechten Auge getroffen zu haben, er erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wollte in der Sache zunächst nicht ermitteln, wird nun aber dazu verpflichtet, wie das Appellationsgericht entschieden hat. Entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft könne nicht gesagt werden, dass das Verhalten der Polizeiangehörigen aufgrund ihrer Amtspflicht "offenkundig erlaubt", beziehungsweise "geboten" war. Das Strafverfahren gegen den Demonstranten läuft auch noch. Die Staatsanwaltschaft brachte 36 Verfahren gegen Demonstrierende zur Anklage. Dass sie sich zunächst nur auf Teilnehmende von Basel Nazifrei konzentrierte, brachte ihr öffentliche Kritik ein. Viele der 36 Verfahren sind noch offen, das Strafgericht muss 20 Fälle neu beurteilen.
In Sachen Gummischrot wird nun die Staatsanwaltschaft laut dem Urteil zeitnah eine Untersuchung gegen die für den umstrittenen Mitteleinsatz verantwortlichen, respektive im Einsatz stehenden Polizeiangehörigen eröffnen müssen. Auch soll die Staatsanwaltschaft den "nicht abwegigen" Vorwurf prüfen, der Mitteleinsatz sei eine Ablenkung gewesen. Dieser Vorwurf geht auf das Gespräch zweier Polizisten zurück, die die Situation aus erhöhter Position gefilmt hatten. Sie spekulierten, ob die Polizei geschossen habe, um den belagerten Anhängern der rechtsextremen Partei PNOS die Flucht zu ermöglichen.