Wegen mehrfacher Brandstiftung und gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr muss ein Mann für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Dies entschied am Mittwoch das Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg.
Der zur Tatzeit 22-jährige Angeklagte hatte in der auf zwei Tage angesetzten Hauptverhandlung die Mehrzahl der ihm zur Last gelegten Straftaten eingeräumt: vier Brandstiftungen sowie das brandgefährliche Verlegen von Betonpflastersteinen ins Gleisbett beim Bahnübergang Neumühl. Auch die ...