Der Ehrliche muss nicht mehr zahlen

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Gesetzestreue Abfallexporteure müssen nicht für das Zurückholen illegaler Exporte haften.  

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KARLSRUHE. Der Staat darf ehrliche Wirtschaftsakteure nicht für die Kosten heranziehen, die die schwarzen Schafe einer Branche verursacht haben. Dies erklärte gestern das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatz- entscheidung. Konkret wurde dabei der "Solidarfonds Abfallrückführung" für verfassungswidrig erklärt.

Der Fond war 1994 eingerichtet worden, nachdem Greenpeace ungesicherten deutschen Giftmüll in Albanien und Rumänien aufstöbert hatte. Die Exporteure waren unbekannt, untergetaucht oder pleite. Der Staat musste deshalb für die Rückführungskosten einspringen. Mit ...

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