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"Der Richter führt die Verhandlung"

  • Rebecca R., Klasse 4a, Hans-Thoma-Schule (Rheinfelden)

  • Fr, 30. November 2018
    Zisch-Texte

     

ZISCH-INTERVIEW mit der Staatsanwältin Karin Sattler-Bartusch und dem Pressesprecher des Amtsgerichts Lörrach Martin Graf.

Martin Graf, Rebecca R. und  Karin Sattler-Bartusch  | Foto: Privat
Martin Graf, Rebecca R. und Karin Sattler-Bartusch Foto: Privat

In der Zeitung stehen oft Texte über Gerichtsverhandlungen. Deswegen wollte Zisch-Reporterin Rebecca R. aus der Klasse 4a der Hans-Thoma-Schule in Rheinfelden wissen, was Richter und Staatsanwälte eigentlich machen. Mit der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft in Lörrach, Karin Sattler-Bartusch, und dem Pressesprecher des Amtsgerichts Lörrach, Martin Graf, hat R. ein Interview geführt.

Zisch: Was ist der Unterschied zwischen einem Staatsanwalt und einem Strafrichter?
Sattler-Bartusch: Ein Staatsanwalt führt in Strafsachen das Ermittlungsverfahren und erhebt dann, wenn die Beweise ausreichen, Anklage.
Graf: Ein Richter führt dann eine Gerichtsverhandlung durch und entscheidet, ob der Beschuldigten verurteilt oder freigesprochen wird.
Zisch: Wie wird man Staatsanwalt oder Richter?
Sattler-Bartusch: Man muss an der Universität Rechtswissenschaften – Jura – studieren und dort das erste Staatsexamen machen. Im Studium lernt man die Gesetzte kennen und lernt, wie sie anzuwenden sind. Nach dem ersten Staatsexamen macht man das Referendariat, wo man unter der Anleitung von Richtern oder Staatsanwälten auch schon ein bisschen praktisch arbeiten und dabei Erfahrungen sammelt. Am Ende kommt dann das zweite Staatsexamen.
Graf: Wenn man in beiden Examen gute Noten hat, kann man Richter oder Staatsanwalt werden.
Zisch: Was macht ein Pressesprecher und wie wird man das?
Sattler-Bartusch: Der Pressesprecher informiert Reporter über laufende Ermittlungsverfahren, die für die Leser von Interesse sein können. Man wählt für dieses Amt Kollegen mit viel Berufserfahrung aus. Den richtigen Umgang mit der Presse kann man dann in besonderen Kursen lernen.
Zisch: Muss ein Kind oder ein Jugendlicher, der etwas geklaut hat, ins Gefängnis?
Graf: Ein Kind ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres strafunmündig, das heißt, dass es nicht bestraft werden kann. Bei einem Jugendlichen, der also das 14. Lebensjahr vollendet hat, verhängt das Gericht eine Strafe, die aber im Verhältnis zur Tat angemessen sein muss. Im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke. Das heißt, es geht dabei nicht in erster Linie darum, den Jugendlichen zu bestrafen. Man will vielmehr mit Erziehungsmitteln auf ihn einwirken, so dass er dann in Zukunft keine Straftat mehr begeht. Bei einem Ladendiebstahl werden meistens Arbeitsstunden verhängt. Der Jugendliche muss dann eine bestimmte Anzahl von Stunden, zum Beispiel 20, gemeinnützige Arbeit leisten. Das können Arbeitsstunden im Tierheim oder bei der Pflege von öffentlichen Grünanlagen sein.
Zisch: Sitzt ein Richter oder Staatsanwalt den ganzen Tag im Gerichtssaal?
Graf: Ein Richter führt die Verhandlungen im Saal durch. Er sitzt aber auch viel in seinem Büro und bereitet die Verhandlungen vor oder schreibt nach der Verhandlung das Urteil.
Sattler-Bartusch: Ein Staatsanwalt arbeitet auch viel im Büro an den Akten. Normalerweise führt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch, manchmal macht der Staatsanwalt das aber auch selbst und vernimmt zum Beispiel Zeugen. Er kann auch an Durchsuchungen teilnehmen.
Zisch: Woher kommt ein Durchsuchungsbefehl?
Sattler-Bartusch: Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sie einen Verdacht einer Straftat gegen eine bestimmte Person hat und vermutet, dass sich bei ihm Beweismittel befinden.
Graf: Der Richter prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft und erlässt gegebenenfalls den Beschluss.

Ressort: Zisch-Texte

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