Stuttgarter Landgericht

Der Schlecker-Prozess: Aufräumen mit einem Lebenswerk

BZ-Plus Anton Schlecker hat seinen Konzern an die Wand gefahren – aber hat er sich auch strafbar gemacht? Am Montag hört er am Stuttgarter Landgericht sein Urteil.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Erhöhte kriminelle Energie? Anton und Meike Schlecker vor Gericht  | Foto: Marijan Murat
Erhöhte kriminelle Energie? Anton und Meike Schlecker vor Gericht Foto: Marijan Murat
Sie sollen es ihm ins Gesicht sagen. Das signalisiert er mit seiner Sitzhaltung. Sie sollen diesem tapferen alten Mann, der, beteuert er, bis zur letzten Minute um das Überleben seines Unternehmens gekämpft hat, der sogar Privatinsolvenz anmelden musste, sie sollen ihm heute ins Gesicht sagen, dass sie ihn hinter Gitter bringen wollen. Deshalb hat Anton Schlecker an diesem Morgen im Saal I des Stuttgarter Landgerichts seinen Stuhl um neunzig Grad gedreht, erstmals in acht Monaten. Er schaut an diesem 28. Verhandlungstag nicht wie sonst nach vorn zum Vorsitzenden, sondern nach links zu den beiden Staatsanwälten. Zweidreiviertel Stunden lang. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel