Der Urlaub verjährt nicht automatisch

Für Arbeitnehmer kann sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Blick auf verjährt geglaubte Urlaubsansprüche lohnen. Die Arbeitsrichter entschieden, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmer in Sachen Urlaub gestärkt.  | Foto: Jan Woitas (dpa)
Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmer in Sachen Urlaub gestärkt. Foto: Jan Woitas (dpa)
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter urteilten am Dienstag in Erfurt, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Sie setzten damit eine Entscheidung des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel