Für Arbeitnehmer kann sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Blick auf verjährt geglaubte Urlaubsansprüche lohnen. Die Arbeitsrichter entschieden, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter urteilten am Dienstag in Erfurt, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Sie setzten damit eine Entscheidung des ...