Verfassungsrichter lassen erkennen, dass sie die Orientierung an uralten Grundstückswerten für verfassungswidrig halten / Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
KARLSRUHE. Die Grundsteuer muss wohl bald neu berechnet werden, denn die Orientierung an uralten Grundstückswerten ist verfassungswidrig. Diese Einschätzung zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab.
Von der Grundsteuer ist jeder betroffen: Eigentümer, die ihr Grundstück selbst nutzen, aber auch Mieter, weil ...