Die Reform der Verwaltungsreform
Die unteren Schulbehörden sollen wieder selbstständig werden – aber Oberschulämter wird es nicht geben.
STUTTGART. Vor drei Jahren waren die Staatlichen Schulämter in die Landratsämter und in die Rathäuser der kreisfreien Städte eingegliedert worden. Doch dieser Reformschritt in der Landesverwaltung soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden: Das Kultusministerium will wieder eigene Schulbehörden für die Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen einrichten.
Im Kultusministerium wollte man eigentlich komplett zur früheren eigenständigen Schulverwaltung zurückkehren, also zur Kombination von Oberschulamt und Schulamt. Doch in der Politik gab es Widerstand: Die Oberschulämter seien in den Regierungspräsidien gut aufgehoben, so die Meinung. Die Schulverwaltung in den Landratsämtern habe dagegen oft zu kleine Einheiten ergeben, als dass dort noch die notwendige fachliche Kompetenz versammelt sein könnte. Denn hier sind gleich ...