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Die Stadt Weil und die Polizei kontrollieren unerlaubte Grenzübertritte

BZ-Abo Der Grenzübertritt ist Franzosen und Schweizern nur mit trifftigem Grund gestattet – sonst müssen sie in Quarantäne. Bei Kontrollen in Weil kam nun heraus: Jeder Fünfte hat diesen Grund nicht.  

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Ein Einkaufsbummel in Weil ist kein triftiger Grund für einen Grenzübertritt.  | Foto: Herbert Frey
Ein Einkaufsbummel in Weil ist kein triftiger Grund für einen Grenzübertritt. Foto: Herbert Frey
Seit Weihnachten verbietet die Corona-Verordnung des Landes Schweizern und Franzosen über die Grenze zu kommen, um ...

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