Die Tochter als Freiwild angeboten

60-jähriger Rentner vom Amtsgericht zu Geldstrafe verurteilt.  

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OFFENBURG. Ein 60-Jähriger ist wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu einer Geldstrafe in Höhe von 1120 Euro verurteilt worden. Der Rentner hat der Prostitution von drei Mädchen Vorschub geleistet, indem er seine Wohnung für Treffen und sein Telefon zur Verabredung zur Verfügung stellte. Im Juli 2012 hat er in fünf Fällen die sexuellen Kontakte der Mädchen – unter ihnen seine Tochter – mit einem 42-Jährigen unterstützt und ermöglicht. Der 42 Jahre alte Gebäudereiniger wurde im Februar wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen vom Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Nach Ansicht der Strafkammer handelte es sich bei dem Kontakt des 42-Jährigen mit den Mädchen um eine Serie. Tausende Euro soll der Gebäudereiniger für Hand- und Oralverkehr bezahlt haben. Nach Aussage der ...

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