Im Strafprozess um manipulierte Spielautomaten in einer Spielhalle in Bad Säckingen wurden alle drei Angeklagten wegen Computerbetrugs verurteilt. Mit einem Kniff wurde dem Glück nachgeholfen.
Glücksspielautomaten dürfen höchstens 40 Prozent des Einsatzes als Gewinn ausschütten. In Bad Säckingen haben drei Spieler ihrem Glück illegalerweise nachgeholfen. Foto: Britta pedersen (DPA)
Das Schöffengericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser verhängte gegen zwei der Angeklagten jeweils eine Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze zu 15 Euro) und gegen den dritten eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Freiheitsstrafe wurde zur ...