Eilanträge gegen Verbot unangemeldeter Corona-Proteste abgelehnt
Freiburg darf unangemeldete Corona-Proteste pauschal verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Von den als "Spaziergang" bezeichneten Demos gingen "erhebliche Gesundheitsgefahren" aus.
„Spaziergänge“ gegen die Coronamaßnahmen wie dieser Anfang Januar sind in Freiburg verboten. Foto: Rita Eggstein
Die Allgemeinverfügung der Stadt, "Montagsspaziergänge" von Corona-Kritikern zu untersagen, war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag entschieden und drei Eilanträge abgelehnt. "Letztlich ist das ein großer Erfolg für uns", kommentierte Rene Funk, Leiter des ...