Freiburg
Eilanträge gegen Verbot unangemeldeter Corona-Proteste abgelehnt

Freiburg darf unangemeldete Corona-Proteste pauschal verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Von den als "Spaziergang" bezeichneten Demos gingen "erhebliche Gesundheitsgefahren" aus.
Die Allgemeinverfügung der Stadt, "Montagsspaziergänge" von Corona-Kritikern zu untersagen, war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag entschieden und drei Eilanträge abgelehnt. "Letztlich ist das ein großer Erfolg für uns", kommentierte Rene Funk, Leiter des Freiburger Amtes für öffentliche Ordnung. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig.
Die drei Eilanträge waren von den beiden AfD-Stadträten Detlef Huber und Dubravko Mandic sowie vom Organisator des Autokorsos gestellt worden. Sie richteten sich gegen die ...
Die drei Eilanträge waren von den beiden AfD-Stadträten Detlef Huber und Dubravko Mandic sowie vom Organisator des Autokorsos gestellt worden. Sie richteten sich gegen die ...