Eine komische Regelung

Keine Fahrradprüfung ohne Verkehrsübungsplatz?.  

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Die Viertklässler waren ganz schön tra...e Fahrradprüfung nicht machen dürfen.   | Foto: Sibylle Dietsch
Die Viertklässler waren ganz schön traurig, als es zunächst hieß, dass sie ihre Fahrradprüfung nicht machen dürfen. Foto: Sibylle Dietsch
Wir, die Viertklässler der Dr.-Rudolf-Eberle-Schule in Todtmoos, standen am Freitag, 13. Oktober, startbereit für die Fahrradausbildung da. Alle hatten ihre Fahrräder straßentauglich gerichtet und trugen die Helme auf dem Kopf.

Schon seit Wochen freuten wir uns auf unsere Fahrradausbildung, denn in der vierten Klasse gehört das dazu. An dem Freitag war es endlich soweit. Wir warteten aufgeregt auf die Polizisten der Verkehrsschule. Als die Polizisten kamen, redeten sie erst mit unserer Klassenlehrerin und den drei Eltern, die sich extra frei genommen hatten, um zu helfen. Wir standen da und warteten, doch die Erwachsenen redeten und redeten.

Dann mussten wir plötzlich unsere Fahrräder wieder in den Fahrradständer stellen und ins Klassenzimmer gehen. Dort erklärten uns die Polizisten, dass irgendwelche Politiker in den Schulferien beschlossen haben, die Radausbildung soll ab jetzt auf einem extra eingerichteten Übungsplatz mit Straßen und Verkehrsschildern beginnen. Da wir keinen Übungsplatz hatten, fiel für uns der Verkehrsunterricht aus. Die Polizisten verstanden diese Regelung auch nicht, da sie ja in den vergangenen Jahren mit den Viertklässlern immer gern das richtige Verhalten auf der Straße trainierten.

Sie verabschiedeten sich und wir saßen traurig und riesig enttäuscht im Klassenzimmer. Inzwischen haben wir alle die schriftliche Prüfung bestanden. Wir hoffen noch alle, dass wir einen Übungsplatz bekommen bevor der Schnee kommt.

Anmerkung: Die Hoffnung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 wird sich erfüllen. Das Polizeipräsidium Freiburg und die Schulverwaltung haben sich nach dem ausgefallenen Tag in Todtmoos zusammengesetzt und darauf verständigt, die Fahrradprüfung ausnahmsweise außerhalb eines Verkehrsübungsplatzes vorzunehmen, wie es nun vorgeschrieben ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern einverstanden sind. Hintergrund ist wie so oft in solchen Fällen eine versicherungsrechtliche Frage. Die Ausnahmeregelung gilt für dieses Schuljahr. Vom Nachhaken der Todtmooser Schüler profitieren somit vermutlich auch andere Kinder in ganz Baden-Württemberg.

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