Energieversorgung

Eine vorzeitige Preiserhöhung ist unzulässig

Gerichtsurteil: Steigende Einkaufspreise sind für einen Energieversorger kein Argument, eine einmal abgegebene Preisgarantie zu brechen.  

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Es empfiehlt sich genau hinzuschauen, wenn Post vom Energieversorger kommt.   | Foto: Jens Kalaene
Es empfiehlt sich genau hinzuschauen, wenn Post vom Energieversorger kommt. Foto: Jens Kalaene
Ein Energieversorger bleibt an gegebene Preisgarantien gebunden, auch wenn seine Einkaufspreise stark steigen. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra-Energie am Dienstag per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) ...

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