Energieversorgung Eine vorzeitige Preiserhöhung ist unzulässig Gerichtsurteil: Steigende Einkaufspreise sind für einen Energieversorger kein Argument, eine einmal abgegebene Preisgarantie zu brechen. dpa Di, 30. Aug 2022, 18:18 Uhr Wirtschaft Thema: Holger Schneidewindt, Wolfgang Schuldzinski Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Es empfiehlt sich genau hinzuschauen, wenn Post vom Energieversorger kommt. Foto: Jens Kalaene Ein Energieversorger bleibt an gegebene Preisgarantien gebunden, auch wenn seine Einkaufspreise stark steigen. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra-Energie am Dienstag per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Eine vorzeitige Preiserhöhung ist unzulässig (veröffentlicht am Di, 30. Aug 2022, 18:18 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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