Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird dem Lörracher Gesundheitsamt viel Arbeit machen: Die Behörde rechnet mit einer hohen dreistelligen Fallzahl. Und jeder muss einzeln und geprüft werden.
Wenn die Impfpflicht Mitte März in Kraft tritt, müssen die betroffenen Einrichtungen die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die keinen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt ...