Erbe hat Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens
Stirbt ein Familienmitglied, müssen sich die Angehörigen um vieles kümmern. Zuweilen wird im Nachlass eine uralte Sparurkunde gefunden. Nicht immer läuft die Auszahlung an die Erben reibungslos.
Auch ein Sparbuch von 1967 kann noch wertvoll sein. Foto: Daniel Karmann (dpa)
So erging es Herrn P. bei der Haushaltsauflösung seiner verstorbenen Mutter. Er fand ein altes Sparbuch von 1967 mit einem ...